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   BVerwG, 22.06.1984 - 5 C 12.83   

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BVerwG, 22.06.1984 - 5 C 12.83 (https://dejure.org/1984,5837)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1984 - 5 C 12.83 (https://dejure.org/1984,5837)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1984 - 5 C 12.83 (https://dejure.org/1984,5837)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Explizite Zulassung der Berufung bei Streitwerten unter 500 DM - Zulässigkeit einer Sprungrevision bei Streitwerten unter 500 DM

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 20.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1984 - 5 C 12.83
    In Fällen, in denen die Berufung nicht kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (vgl. § 135 VwGO), kann der Weg in die Revisionsinstanz nur eröffnet werden, wenn derjenige in die Berufungsinstanz offensteht; nur dann kann die Berufungsinstanz "übergangen" werden (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1961 - BVerwG 7 C 20.61 - [NJW 1962, 1218] - BVerwGE 28, 88).
  • BVerwG, 12.10.1967 - VIII C 85.66
    Auszug aus BVerwG, 22.06.1984 - 5 C 12.83
    In Fällen, in denen die Berufung nicht kraft Gesetzes ausgeschlossen ist (vgl. § 135 VwGO), kann der Weg in die Revisionsinstanz nur eröffnet werden, wenn derjenige in die Berufungsinstanz offensteht; nur dann kann die Berufungsinstanz "übergangen" werden (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1961 - BVerwG 7 C 20.61 - [NJW 1962, 1218] - BVerwGE 28, 88).
  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 45.91

    Sozialhilfe - Pflegegeld - Revision - Sprungrevision

    Denn die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der in Fällen dieser Art die Revision nur zulässig war, wenn auch die Berufung zugelassen worden war (vgl. Beschluß vom 21. November 1961 - BVerwG 1 B 144.61 - (Buchholz 310 § 135 VwGO Nr. 1); Urteil vom 12. Oktober 1967 - (BVerwGE 28, 88/89) sowie Beschlüsse vom 22. Juni 1984 - BVerwG 5 C 12.83 - und vom 18. Oktober 1988 - BVerwG 5 C 46.88 - (Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 35)), kann nach Inkrafttreten des 4. VwGO-Änderungsgesetzes vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2809) nicht fortgeführt werden.
  • BVerwG, 25.03.1993 - 5 C 7.92

    Anrechenbarkeit einer Geldleistung nach § 57 Sozialgesetzbuch- Fünftes Buch (SGB

    Denn die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, nach der in Fällen dieser Art die Revision nur zulässig war, wenn auch die Berufung zugelassen worden war (vgl. Beschluß vom 21. November 1961 - BVerwG 1 B 144.61 - ; Urteil vom 12. Oktober 1967 - BVerwG 8 C 85.66 - <BVerwGE 28, 88/89> sowie Beschlüsse vom 22. Juni 1984 - BVerwG 5 C 12.83 - und vom 18. Oktober 1988 - BVerwG 5 C 46.88 - ), kann nach Inkrafttreten des 4. VwGO-Änderungsgesetzes vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2809) nicht fortgeführt werden.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.12.1985 - 5 C 12.83   

Zitiervorschläge
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BVerwG, 03.12.1985 - 5 C 12.83 (https://dejure.org/1985,14232)
BVerwG, Entscheidung vom 03.12.1985 - 5 C 12.83 (https://dejure.org/1985,14232)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Dezember 1985 - 5 C 12.83 (https://dejure.org/1985,14232)
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